ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Die Rechtsanwaltskanzlei ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist eine überregional tätige, mittelständische Kanzlei mit über 50 Rechtsanwälten an vier Standorten (Berlin, Frankfurt, München, Wien).

Neben dem Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht sowie dem Recht des geistigen Eigentums sind wir umfassend im Vergaberecht sowie im Bau- und Immobilienrecht tätig.

ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Adresse:
Brienner Straße 9
80333 München
Telefon:
+49 (89) 290 50-0
Fax:
+49 (89) 290 50-290
Webseite:
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Im Rahmen der vergaberechtlichen Beratung, konzipieren, gestalten und begleiten wir Vergabeverfahren sowohl für öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen und Unternehmen) als auch Bieter in allen Fragen des europäischen und nationalen Vergaberechts.

Schwerpunkt unserer Arbeit ist dabei die verfahrensbegleitende Rechtsberatung und umfassende rechtliche Betreuung von Vergabeverfahren. Bei der Vorbereitung, Durchführung, Abwicklung und Auftragserteilung sowie der anschließenden Auftragsausführung stehen wir unseren Mandanten in allen rechtlichen und strategischen Fragen beratend und begleitend zur Seite, geben Entscheidungshilfen, erstellen Formulierungsvorschläge, prüfen rechtliche Einzelfragen und beantworten Fragen und Beschwerden von Bietern und sonstigen Beteiligten.

Über besondere Expertise verfügen wir in der Vergabe von Planungsleistungen aller Größenordnungen. So übernehmen wir einerseits nicht nur die Funktion der Vergabestelle bei der Ausschreibung und Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen, sondern vertreten andererseits umfassend auch die Interessen von Planungsbüros in komplizierten Vergabeverfahren gegenüber der öffentlichen Hand.

Dabei kommen uns die langjährigen Erfahrungen aus Beratung und Begleitung vieler Architekten und Ingenieure bei der Teilnahme an Vergabeverfahren zu Gute. Auf dieser Weise kennen wir die Probleme und Abhängigkeiten beider Seiten und können das Verfahren vorausschauend durch die „Untiefen“ des Vergaberechts navigieren. Möglichem Konfliktpotential können wir frühzeitig begegnen und eventuelle Streitigkeiten von vornherein verhindern, um eine möglichst reibungslose und zügige Vergabe wie auch Realisierung des Projekts zu gewährleisten.

Im Bereich Bau- und Immobilien stehen wir entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der ersten Idee zur Entwicklung einer Immobilie bis zu deren Verwertung unseren Mandanten zur Seite. Dabei wird das gesamte Spektrum der Immobilien- und Bauwirtschaft einschließlich der relevanten Schnittstellen zu anderen Bereichen (Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Verwaltungsrecht, Vergaberecht) abgedeckt.

Die besonderen Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind dabei:

  • Planen und Bauen (Planning and Construction)
  • Immobilienwirtschaft (Real Estate)
  • Projektentwicklung (Development)
  • Gesundheitswesen (Health Care)
  • Hotel- und Freizeitgewerbe (Hospitality)
  • Einzelhandel (Retail)

Aufgrund der fachlichen Spezialisierung und der langjährigen Befassung mit technischen und baubetrieblichen Fragestellungen sind wir in der Lage, auch komplexe Sachverhalte aufzubereiten und zu lösen. Wir unterstützen bei der Entwicklung, der Abfassung und der Verhandlung des für das jeweilige Bauvorhaben passenden Vertragswerks, bei der Projektdurchführung und setzen die Ansprüche unserer Mandanten, soweit erforderlich, in komplizierten und anspruchsvollen Baurechtstreitigkeiten durch.

Ansprechpartner

RA Lars Robbe
Kurfürstendamm 194/3.OG
D-10707 Berlin
Tel: +49 (30) 88 03 31-0
Fax: +49 (30) 88 03 31-100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

RA Dr. Ulrich May
Brienner Straße 9
D-80333 München
Tel: +49 (89) 290 50-0
Fax: +49 (89) 290 50-290
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Genderhinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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